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четверг, 21 июня 2012 г.

Commerzbank lässt Studenten in Zinsfalle laufen
Die Commerzbank kassiert hohe Überziehungszinsen auf Studienkredite, die sie ohne Hinweis fällig gestellt hat. Nun droht eine Sammelklage. Experten halten die Vertragsvereinbarungen für rechtswidrig.
Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ drohen der Commerzbank Klagen von Studenten im Zusammenhang mit alten Ausbildungskrediten der Dresdner Bank. Zwischen 2006 und 2009 hatte die Dresdner Bank sogenannte „Flexi-Studienkredite“ vergeben. Die Rückzahlungsmodalitäten – also Zinshöhe, monatliche Tilgungsrate, Dauer der Rückzahlung – blieben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses offen und sollten erst bei Fälligkeit vereinbart werden. Mit dem Kauf der Dresdner Bank übernahm die Commerzbank diese Darlehen – und stellte sie zum Fristende ohne weitere Benachrichtigung fällig.


Das zumindest sagen Studenten, die solche Kredite haben. Sie werfen dem Institut vor, dass sie nicht rechtzeitig über das Auslaufen des Kredits informiert wurden – und nun Überziehungszinsen von mehr als 18 Prozent zahlen müssten. In einem Fall sollen auf diese Art bis zu 4000 Euro zusätzliche Zinsen aufgelaufen sein.

„Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Bank die Umschuldung bewusst verzögert hat, um Überziehungszinsen zu erwirtschaften“, sagt Helge Petersen, Fachanwalt für Bankrecht, der für mittlerweile fast 30 Studenten eine Sammelklage vorbereitet. Er unterstellt der Bank Vorsatz und will erreichen, dass sie auf die Überziehungszinsen verzichtet. Er rechnet mit „90 Fällen“.

Bank soll Studenten gedroht haben
Die Studenten seien nach Auslaufen des Kredits vor die Wahl gestellt worden, entweder die gesamte Kreditschuld sofort zu bezahlen oder ein Umschuldungsangebot der Bank anzunehmen, erklärt der Anwalt. Außerdem habe die Bank wegen der aufgelaufenen Sollzinsen mit einem Eintrag bei der Schufa und sogar mit einem Inkassounternehmen gedroht.

Die Commerzbank weist die Vorwürfe zurück. Bei „wenigen Fällen“ habe es zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch keine Vereinbarung gegeben. Diese seien einvernehmlich mit den Kunden gelöst worden. Laut FTD gibt es aber mehrere Fälle, für die es noch keine Lösung gibt.

Vertragskonstruktion rechtswidrig?
Die Vertragskonstruktion von der Dresdner Bank war nach Expertenmeinung schon ursprünglich bedenklich. „Der Zinssatz für die Rückzahlungsphase ist die entscheidende Stellschraube“, sagt Ulrich Müller, Projektleiter beim Centrum für Hochschulentwicklung (CHE).Wenn dieser nicht schon bei Vertragsabschluss festgelegt werde, lasse man die Studenten in eine Schuldenfalle laufen.

Helge Petersen spricht gar von Rechtswidrigkeit: „Der Vertrag führt grundsätzlich dazu, dass Studenten in eine Zwangslage gebracht werden. Denn welche Bank gibt einem Berufsanfänger schon einen Kredit, um 30 000 Euro Schulden abzulösen? In der Situation ist man angewiesen darauf, dass die Bank, die den Studienkredit gegeben hat, auch ein Angebot zur Rückzahlung macht.“ Das Angebot der Commerzbank habe beispielsweise bei 9,98 Prozent über acht Jahre gelegen. Die Betroffene fand woanders günstigere Bedingungen, die Überziehungszinsen muss sie dennoch zahlen. Die Sammelklage soll dies abwenden.

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